Bläst der Bundesfinanzhof zum Kampf gegen die Vereine?
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs kommt zunächst ganz unscheinbar daher. Es ging um die Frage, ob eine Freimaurerloge ein gemeinnütziger Verein sein kann, wenn nur Männer aufgenommen werden.
Sie können nicht! Das sagt zumindest der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung (BFH v. 17.05.2017 - V R 52/15) vom 17. Mai diesen Jahres, dessen Begründung jetzt veröffentlicht wurde. Der Bundesfinanzhof sieht es als ganz klar diskriminierend, dass eine Loge nur Männer als Mitglieder aufnimmt.
Ist damit hinreichend begründet, dass ein Verein nicht „der Allgemeinheit“ dient?
Viele Vereine nehmen nur das eine Geschlecht, Männer oder Frauen, auf. Kann das ein Indikator sein?
Nehmen wir nur einmal als Beispiel den Hebammengemeinschaftshilfe e.V. – ein Verein, in dem Hebammen (weiblich) organisiert sind und sich gegenseitig unterstützen. Sollte dieser Verein jetzt für die wichtige Arbeit, die er leistet, bestraft werden, weil nur Frauen dort Mitglied sind?
Wir müssen vor lauter Genderwahn die Kirche auch mal im Dorf lassen. Deutschland läuft sonst Gefahr überreguliert zu werden. Das lähmt auf Dauer alle Staatsaufgaben, zerstört wichtige kulturelle Erbschaften und hilft in Summe tatsächlich niemandem!