Die Stadt Potsdam hält das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte für rechtlich unzulässig. "Es entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen der Kommunalverfassung", teilte die Stadtverwaltung Potsdam auf einer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag mit. Das Begehren führe die Bürger in die Irre, hieß es weiter. "Ihnen wird suggeriert, dass mit einer Verfolgung der im Begehren vorgeschlagenen Punkte ein Erhalt des Fachhochschulgebäudes, des Staudenhofs oder des Mercure erreicht werden kann", teilte die Stadt mit.
Den gesamten Artikel in den PNN vom 01.09.2016 lesen Sie hier.
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